Ablauf
Der Factoring-Kunde (Sie) schließt mit dem Factor (uns) einen Factoring-Vertrag ab. Grundlage ist der stets aktuelle Informationsfluss und die offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Factor und Factoring-Kunde. Bei Vertragsabschluss wird zwischen Factor und Factoring-Kunde ein „allgemeines Kauflimit“ vereinbart, bis zu dessen Höhe der Factor Forderungen je Debitor (Schuldner) des Factoring-Kunden aufkauft. Darüber hinaus werden für bestimmte Debitoren vom allgemeinen Kauflimit abweichende Limits vereinbart. Gleiches gilt für Debitoren , die während der Vertragslaufzeit neu auftreten. Forderungen werden bis zur Limitgrenze angekauft. Das Limit bezieht sich hierbei auf die Summe offener Forderungen des jeweiligen Debitors. Auf Wunsch werden auch Forderungen gegen Debitoren, die bereits über dem Limit liegen, vom Factor treuhändlerisch zum Inkasso übernommen.
Der Factoring-Kunde liefert Waren oder Dienstleistungen und erstellt die Rechnungen an die Debitoren mit einem Abtretungsvermerk für den Factor. Die Rechnungen werden dem Factor eingereicht. Der Factor prüft die Debitoren und versendet die Rechnungen mit der Post. Die Forderung wird innerhalb der vereinbarten Zeit unter Abzug der Factoring-Gebühr kurzfristig vom Factor bezahlt.
Der Debitor hat den Forderungsbetrag bei Fälligkeit an den Factor zu zahlen. Bei Zahlungsverzug übernimmt der Factor das Mahnwesen, inklusive aller notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen.
Forderungen, die innerhalb einer vertraglichen fest vereinbarten Zeit ab Rechnungsdatum nicht beglichen sind, werden dem Factoring-Kunden zurückbelastet, jedoch durch den Factor weiterverfolgt, bis die Forderung bezahlt ist oder der entsprechende Zahlungsausfall definitiv feststeht.
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